Sadlo/Renner13. AuflDezember 2012
(1) § 27 Abs 3 ist auch auf Genussscheine und junge Aktien anzuwenden, die vor dem 1. Jänner 1989 erworben worden sind.
(2) Bei Erwerben von Todes wegen gelten Zehntelabsetzungen gemäß § 28 Abs 2 EStG 1972 als Teilbeträge im Sinne des § 28 Abs 3.