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zu § 108h EStG

Sadlo/Renner13. AuflDezember 2012

(1) Die Einrichtung für Zukunftsvorsorge muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

Die Veranlagung der Zukunftsvorsorgebeiträge und der an die Zukunftsvorsorgeeinrichtung überwiesenen Prämien erfolgt im Wege vonPensionsinvestmentfonds (im Sinne des § 168 des Investmentfondsgesetzes 2011) und/oder (BGBl I 2011/77 - ab 1. 9. 2011)

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