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zu § 108g EStG

Sadlo/Renner13. AuflDezember 2012

Siehe LStR, Rz 1365-1403.

 

(1) Leistet ein unbeschränkt Steuerpflichtiger (§ 1 Abs 2) Beiträge zu einer Zukunftsvorsorgeeinrichtung, wird ihm unter den nachstehenden Voraussetzungen auf Antrag Einkommensteuer (Lohnsteuer) erstattet:

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