Sadlo/Renner13. AuflDezember 2012
Siehe LStR, Rz 1365-1403.
(1) Leistet ein unbeschränkt Steuerpflichtiger (§ 1 Abs 2) Beiträge zu einer Zukunftsvorsorgeeinrichtung, wird ihm unter den nachstehenden Voraussetzungen auf Antrag Einkommensteuer (Lohnsteuer) erstattet: