§ 11 Abs 1 Z 4 idF BBG 2011 (BGBl I 2010/111) lautet: Abzugsfähige Aufwendungen und Ausgaben sind „(…) die Zinsen in Zusammenhang mit der Fremdfinanzierung des Erwerbes von Kapitalanteilen im Sinne des § 10. Dies gilt nicht in folgenden Fällen:Die Kapitalanteile gehören nicht zu einem Betriebsvermögen.