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zu Art 60 Z 5 Änderung des § 11 Abs 1 Z 4

Achatz/Bieber1. AuflMai 2011

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§ 11 Abs 1 Z 4 idF BBG 2011 (BGBl I 2010/111) lautet: Abzugsfähige Aufwendungen und Ausgaben sind „(…) die Zinsen in Zusammenhang mit der Fremdfinanzierung des Erwerbes von Kapitalanteilen im Sinne des § 10. Dies gilt nicht in folgenden Fällen:

Die Kapitalanteile gehören nicht zu einem Betriebsvermögen.

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