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zu Art 60 Z 4 Änderung des § 10

Kofler1. AuflMai 2011

1. Neuerung in § 10 Abs 7 KStG

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Durch das BBG 2011 (BGBl I 2010/111) wurde dem § 10 folgender Absatz 7 angefügt: „Von der Körperschaftsteuer nicht befreit sind Gewinnanteile im Sinne des § 10 Abs. 1 Z 5 bis 7, soweit sie bei der ausländischen Körperschaft abzugsfähig sind.“ Die Neuregelung ist für Wirtschaftsjahre anwendbar, die nach dem 31. Dezember 2010 beginnen (s § 26c Z 24 lit b), also auch für davor angeschaffte Beteiligungen (s Andreaus, taxlex 2010, 455).

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