vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§§ 58d–58e VBG

Ziehensack36. LfgSeptember 2024

ABSCHNITT IVa
Sonderbestimmungen für Vertragsbedienstete
in der Schulevaluation

 

§ 58d (1) Dieser Abschnitt ist auf Vertragsbedienstete in der Schulevaluation anzuwenden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte