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§§ 55–58c VBG

Ziehensack36. LfgSeptember 2024

ABSCHNITT IV
Sonderbestimmungen für Vertragsprofessoren an ­Universitäten und Vertragsdozenten an Universitäten

 

§ 55 (1) Ein Vertragsassistent mit der Lehrbefugnis als Universitätsdozent ist auf Ansuchen und unter Bindung der bisher innegehabten Planstelle mit Beginn des auf die Verleihung der Lehrbefugnis als Universitätsdozent folgenden Semesters in die Entlohnungsgruppe der Vertragsdozenten zu überstellen, wenn die Lehrbefugnis für seine Verwendung als Vertragsassistent in Betracht kommt. Eine Änderung der organisationsrechtlichen Gruppenzugehörigkeit tritt hierdurch nicht ein.

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