Seite 1ABKOMMEN VOM 15. DEZEMBER 2000 ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM KÖNIGREICH NEPAL ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG UND ZUR VERHINDERUNG DER STEUER-UMGEHUNG AUF DEM GEBIETE DER STEUERN VOM EINKOMMEN SAMT PROTOKOLL
(BGBl III 26/2002)
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung seiner Majestät, des Königs von Nepal, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen abzuschließen,

