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Georgien (Hofstätter)

Steuerrechtsredaktion LN78. LfgNovember 2018

ABKOMMEN VOM 11. APRIL 2005 ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND GEORGIEN ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG AUF DEM GEBIETE DER STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM VERMÖGEN

(BGBl. III 60/2006 idF III 83/2018)

Die Republik Österreich und Georgien, von dem Wunsche geleitet, die wirtschaftlichen, kulturellen und wissenschaftlichen Beziehungen durch den Abschluss eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen zu fördern,

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