1. VwGH 22. 9. 2005, 2001/14/0041
Aufwendungen für einen Dachbodenausbau können nicht zur Verrechnung mit Mietzinsrücklagen verwendet werden, weil damit eine neue Wohneinheit geschaffen und nicht bloß eine bestehende iSd § 4 Abs 2 Z 5 MRG „umgestaltet“ wird.
2. VwGH 1. 6. 2006, 2003/15/0017
Die mit dem Abgabenänderungsgesetz 1998 vorgenommene Verlängerung der Frist für die verpflichtende Auflösung gem § 28 Abs 5 steuerfrei gebildeter Beträge (vom 31. Dezember 1998 auf den 31. Dezember 1999) betrifft alle noch keiner Verrechnung zugeführten und noch keiner Versteuerung unterzogenen Beträge, somit auch solche Beträge, die in den Jahren 1993 und 1995 steuerfrei gebildet wurden und für die im Jahr 1998 kein Verzeichnis vorgelegt wurde. Die Nichtvorlage des Verzeichnisses führt nicht zur Auflösung zum 31. Dezember 1998.