vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 67 Abs 8 EStG (Fuchs)

Fuchs62. LfgDezember 2021

1. VwGH v. 27. 8. 1991, Zl. 91/14/0121.

Eine Berücksichtigung von Sonderausgaben bei der Ermittlung des Belastungsprozentsatzes nach § 67 Abs 8 EStG (hier in der Stammfassung) setzt voraus, daß diese Sonderausgaben als Freibetrag in der Lohnsteuerkarte eingetragen gewesen wären.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte