1. VwGH v. 27. 8. 1991, Zl. 91/14/0121.
Eine Berücksichtigung von Sonderausgaben bei der Ermittlung des Belastungsprozentsatzes nach § 67 Abs 8 EStG (hier in der Stammfassung) setzt voraus, daß diese Sonderausgaben als Freibetrag in der Lohnsteuerkarte eingetragen gewesen wären.