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§ 67 Abs 7 EStG (Fuchs)

Fuchs61. LfgMai 2021

1. VwGH v. 17. 11. 1992, Zl. 92/14/0169, Slg. Nr. 6730/F.

In einem Unternehmen, dessen Betriebsgegenstand der Handel mit Bürocomputern, Software und Zubehör ist, sind Verbesserungsvorschläge von Arbeitnehmern betreffend die innerbetriebliche Programmgestaltung, wie Führung der Kundenkartei, Gestaltung der Lagerdatei, eine solche Selbstverständlichkeit, daß ein prämierungswürdiger Vorschlag nicht angenommen werden kann.

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