vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 67 Abs. 9 EStG (Fuchs)

Fuchs19. LfgJänner 2000

 1. VfGH v 2. 12. 1999, G 106/99.

Im letzten Satz des § 67 Abs 9 des Einkommensteuergesetzes 1988, BGBl 400, wird die Wortfolge sowie die Tariflohnsteuer des Abs 8 als verfassungswidrig aufgehoben.

Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2000 in Kraft.

Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!