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zu § 151 UGB - Unbeschränkbarkeit der Befugnisse (Dellinger/Kallab)

Dellinger/Kallab1. AuflAugust 2016

§ 151. Eine Beschränkung des Umfanges der Befugnisse der Liquidatoren ist Dritten gegenüber unwirksam.

Zuletzt geändert durch HaRÄG, BGBl I 2005/210.

Unionsrechtliche Grundlage: keine

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