zu § 35a FBG Anmeldung bei Rechtsanwälten und Notaren (Zib)
Zib1. AuflJuni 2010
(1) Rechtsanwälte haben über die technischen Voraussetzungen für die elektronische Anbringung von Anmeldungen zur Eintragung in das Firmenbuch zu verfügen (§ 9 Abs. 1a RAO).