Notare haben in ihrer Amtskanzlei die technischen Voraussetzungen für die Firmenbuchabfrage mittels automationsunterstützter Datenübermittlung zu schaffen und jedermann Einsicht in das Firmenbuch zu gewähren (§ 9 UGB).
Zib in Zib/Dellinger (Hrsg), Unternehmensgesetzbuch (2010) Einsicht bei Notaren Rz 11