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zu § 35 FBG Einsicht bei Notaren (Zib)

Zib1. AuflJuni 2010

Notare haben in ihrer Amtskanzlei die technischen Voraussetzungen für die Firmenbuchabfrage mittels automationsunterstützter Datenübermittlung zu schaffen und jedermann Einsicht in das Firmenbuch zu gewähren (§ 9 UGB).

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Vgl § 9 UGB Rz 17.

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