zu § 35b FBG Elektronische Einbringung von Eingaben (Zib)
Zib1. AuflJuni 2010
(1) Eingaben im Firmenbuchverfahren können im Sinn der §§ 89a ff GOG bei Gericht elektronisch eingebracht werden, sofern sie und allfällige Beilagen nach Umfang und Struktur dafür geeignet sind.