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zu § 30 FBG Firmenbuchnummer (Zib)

Zib1. AuflJuni 2010

In der Datenbank des Firmenbuchs ist jeder Rechtsträger nach § 2 jeweils unter einer fortlaufenden Nummer zu führen.

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Die Firmenbuchnummer ist die für jeden Rechtsträger österreichweit fortlaufend vergebene Nummer in der Firmenbuchdatenbank (anders die früher pro Gericht und Rechtsformgruppe vergebene HRA-, HRB- oder Gen-Zahl). Sie ist dem Rechtsträger zugeordnet und begleitet diesen von seiner Eintragung bis zu seiner Löschung, auch wenn der Sitz verlegt oder die Rechtsform geändert wird.11AB zum FBG 23 BlgNR XVIII. GP 18; Umfahrer in Kodek/Nowotny/Umfahrer, FBG § 30 Rz 2. Demgegenüber ist die Praxis bei identitätswahrender formwechselnder Umwandlung einer ausländischen Gesellschaft mit inländischer Zweigniederlassung (deutsche GmbH in KG nach dUmwG) mit Löschung der GmbH und Eintragung der KG unter neuer Firmenbuchnummer vorgegangen22HG Wien als ErstG in OGH 21.5.2003, 6 Ob 229/02y EvBl 2004/2. (zweifelhaft).

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