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3.4.3. Rundschreiben der FMA betreffend die Vereinbarkeit interne Revision/Geldwäschebeauftragter/Compliance-Verantwortlicher

1. AuflJuli 2009

(an die Wirtschaftskammer Österreich zur Weiterleitung an die Kreditinstitute)

vom 30. März 2004

Zur Frage der Vereinbarkeit der internen Revision mit den Funktionen des Geldwäschereibeauftragten und des Compliance-Verantwortlichen nimmt die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) wie folgt Stellung.

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