(an die Wirtschaftskammer Österreich zur Weiterleitung an die Kreditinstitute) |
vom 30. März 2004 |
Zur Frage der Vereinbarkeit der internen Revision mit den Funktionen des Geldwäschereibeauftragten und des Compliance-Verantwortlichen nimmt die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) wie folgt Stellung.