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3.4.4. Rundschreiben in Hinblick auf Anzeige- und Meldepflichten gemäß § 21 Abs. 1 Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG) i.V.m. § 73 Abs. 1 Z 1 bis 8 Bankwesengesetz (BWG) und § 20 BWG (alte Rechtslage)

1. AuflJuli 2009

(an alle Wertpapierdienstleistungsunternehmen - WPDLU)

vom 17. Mai 2004

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