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3.4.2. Rundschreiben betreffend die aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen bei Erbringung von Wertpapierdienstleistungen durch vertraglich gebundene Vermittler und Finanzdienstleistungsassistenten nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) (an alle Kreditinstitute, Wertpapierfirmen, Wertpapierdienstleistungsunternehmen und Versicherungsunternehmen im Hinblick auf § 3 Abs. 3 VAG) vom 31. Oktober 2007

1. AuflJuli 2009

Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) erlaubt sich im Hinblick auf die Umsetzung des WAG 2007, alle Kreditinstitute, Wertpapierfirmen, Wertpapierdienstleistungsunternehmen und Versicherungsunternehmen im Hinblick auf § 3 Abs. 3 VAG auf die entsprechenden aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen bei Erbringung von Wertpapierdienstleistungen durch Finanzdienstleistungsassistenten und vertraglich gebundene Vermittler hinzuweisen.

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