Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) weist im Hinblick auf die Umsetzung des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2007 („WAG 2007“), alle Kreditinstitute, Wertpapierfirmen und Wertpapierdienstleistungsunternehmen auf die entsprechenden aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit den organisatorischen Anforderungen betreffend der Funktionen Compliance gemäß § 18 WAG 2007, Risikomanagement gemäß § 19 WAG 2007 und interne Revision gemäß § 20 WAG 2007 hin. Die rechtlichen Grundlagen bleiben durch dieses Rundschreiben der FMA unberührt. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus diesem Rundschreiben nicht abgeleitet werden.