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§ 13 UStG (Scheiner/Kolacny/Caganek)

Scheiner/Kolacny/Caganek59. LfgJuni 2019

13. Vorsteuerabzug bei Reisekosten (§ 13 UStG 1994)

2201
Rechtslage von 1.5.2016 bis 31.10.2018:

Vom 1.5.2016 bis zum 31.10.2018 ist für die Beherbergung der Umsatzsteuersatz von 13% (§ 10 Abs. 3 Z 3 lit. a UStG 1994 idF StRefG 2015/2016) vorgesehen.

Für die Aufteilung des Pauschbetrags von 15 Euro auf die anzuwendenden Steuersätze (13% für die Beherbergung, 10% für das Frühstück) kann das in Rz 1369 vorgesehene Aufteilungsverhältnis nach Erfahrungswerten für einen Preis pro Person und Nacht bis 140 Euro herangezogen werden.

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