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§ 12 UStG (Ecker/Epply/Rößler/Schwab)

Epply84. LfgFebruar 2026

12. Vorsteuerabzug (§ 12 UStG 1994)

12.1 Allgemeines

1801
Abgezogen werden darf nur eine Umsatzsteuer, die nach österreichischem Umsatzsteuergesetz geschuldet wird (vgl. VwGH 26. 11. 1996, 92/14/0078).

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