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§ 14 UStG (Ecker/Epply/Rößler/Schwab)

Epply80. LfgFebruar 2025

14. Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen (§ 14 UStG 1994)

14.1 Vorsteuerpauschalierungen
14.1.1 Allgemein

2226
Die Inanspruchnahme von Pauschalierungen kann für Zwecke der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer jeweils unabhängig voneinander erfolgen.

2227
Sind die Anwendungsvoraussetzungen mehrerer Pauschalierungsverordnungen erfüllt, kann der Steuerpflichtige frei wählen, welche der in Betracht kommenden Pauschalierungen er in Anspruch nimmt.

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