Eine Ausfuhrlieferung ist unter folgenden Voraussetzungen steuerfrei:
der liefernde Unternehmer hat den Gegenstand in Erfüllung dieses Umsatzgeschäftes in das Drittlandsgebiet befördert oder versendet, oderder ausländische Abnehmer hat den Gegenstand in das Drittlandsgebiet versendet oder befördert,