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§ 7 UStG (Ecker/Epply/Rößler/Schwab)

Epply80. LfgFebruar 2025

7. Ausfuhrlieferung (§ 7 UStG 1994)

1051
Eine Ausfuhrlieferung ist unter folgenden Voraussetzungen steuerfrei:

der liefernde Unternehmer hat den Gegenstand in Erfüllung dieses Umsatzgeschäftes in das Drittlandsgebiet befördert oder versendet, oderder ausländische Abnehmer hat den Gegenstand in das Drittlandsgebiet versendet oder befördert,

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