6. Steuerbefreiungen (§ 6 UStG 1994)
6.1 Steuerbefreiungen
6.1.1 Ausfuhrlieferungen und Lohnveredlung
Siehe Rz 1051 bis 1130.
6.1.2 Umsätze für die Seeschifffahrt und Luftfahrt
Siehe Rz 1131 bis 1160.
6.1.3 Grenzüberschreitende Beförderungsleistungen und Nebenleistungen
6.1.3.1 Grenzüberschreitende Güterbeförderungen und andere sonstige Leistungen, die sich auf Gegenstände der Einfuhr beziehen
Anmerkung:

