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Art 284c MwStSystRL (Berger/Wakounig/Toifl)

Berger82. LfgOktober 2025

(1) Für die Zwecke von Artikel 284a Absatz 1 Buchstaben c und d sowie Artikel 284b Absatz 1 gilt Folgendes:

Die Beträge umfassen die in Artikel 288 angeführten Beträge,die Beträge lauten auf Euro,

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