Bei der Interpretation der MwStSystRL nehmen – neben den Auslegungsmethoden – die allgemeinen Rechtsgrundsätze eine bedeutende Rolle ein. Diese dienen oft im Rahmen der teleologischen Interpretation als Hilfe, um den Zielen der MwStSystRL gerecht zu werden. Da die allgemeinen Rechtsgrundsätze zum ungeschriebenen Primärrecht der Unionsrechtsordnung gehören, kann bei ihrer Anwendung auch von einer primärrechtskonformen Auslegung gesprochen werden.1

