Primär sind bei der Anwendung der MwStSystRL die Auslegungsmethoden und die allgemeinen Rechtsgrundsätze zu beachten.1 Letztere umfassen sowohl die allgemein gültigen Grundsätze des Gemeinschaftsrechts als auch die spezifischen – aus der Rsp zur MwStSystRL entwickelten – Grundsätze.

