Innerhalb der Europäischen Union war die 6. Richtlinie zum gemeinsamen Mehrwertsteuersystem vom 17. Mai 1977 die erste wichtige Vorschrift zur Vereinheitlichung des Mehrwertsteuerrechts. Diese Richtlinie bildete auch die Grundlage für die Berechnung der eigenen Einnahmen der Union aus dem Mehrwertsteueraufkommen der Mitgliedstaaten. Sie enthielt aus diesem Grunde umfassende Regelungen zur Abgrenzung der Umsätze und über die Bemessungsgrundlagen für die Mehrwertsteuer und legt außerdem den Umfang der Steuerbefreiungen für alle Mitgliedstaaten verbindlich fest. Die 6. Richtlinie wurde durch die
Richtlinie 2006/112/EG vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ersetzt (Mehrwertsteuersystemrichtlinie). Inhaltlich unterscheidet sich die Mehrwertsteuersystemrichtlinie nicht von der 6. Richtlinie. Es wurden nur redaktionelle Anpassungen gemacht bzw es wurden die Artikel neu gestaltet. Insb wurden auch die „Übergangsvorschriften“ des Binnenmarktes in das allgemeine Mehrwertsteuersystem integriert. In Art 412 wurden die Fälle zusammengefasst, in denen es zu inhaltlichen Änderungen gekommen ist. Neben der Mehrwertsteuersystemrichtlinie ist für den Rechtsanwender insb die neue
Richtlinie 2008/9 / EG von Bedeutung. Diese regelt die Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Mitgliedstaat der Erstattung, sondern in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Steuerpflichtige.