(1) Bei der Wertpapierbeschreibung für Schuldtitel mit einer Mindeststückelung von 50 000 EUR werden die Angaben gemäß dem in Anhang XIII festgelegten Schema zusammengestellt.
(1) Bei der Wertpapierbeschreibung für Schuldtitel mit einer Mindeststückelung von 50 000 EUR werden die Angaben gemäß dem in Anhang XIII festgelegten Schema zusammengestellt.