vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 15 VO 809/2004

1. AuflJuni 2008

(1) Bei der Wertpapierbeschreibung für derivative Wertpapiere werden die Angaben gemäß dem in Anhang XII festgelegten Schema zusammengestellt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!