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Vereinbarung zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regie-rung der Republik Moldova über die grenzüberschreitende Beförderung von Gütern BGBl III/2008/118

64. LfgOktober 2008

 Präambel

Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Moldova, nachfolgend als die Vertragsparteien bezeichnet,

in dem Bestreben, auf Basis der Gegenseitigkeit den Güterverkehr auf der Straße, auf der Schiene und im Kombinierten Verkehr (Schiene/Straße) zu regeln,.

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