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Vereinbarung zwischen den Regierungen der Republik Österreich und der Republik Moldova über die Beförderung von Personen im Kraftfahrlinienverkehr BGBl III/2008/117

64. LfgOktober 2008

 Präambel

Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Moldova, in der Folge als Vertragsparteien bezeichnet, sind, geleitet vom Bestreben, die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr zwischen beiden Vertragsstaaten zu regeln, übereingekommen, bei der Durchführung ihrer Aufgaben auf dem Gebiet des grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehrs gemäß den nachfolgenden Bestimmungen vorzugehen.

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