Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Sozialistischen Republik Rumänien in der Folge als „Vertragsparteien“ bezeichnet, in dem Wunsch, die grenzüberschreitende Beförderung von Personen und Gütern auf der Straße zwischen ihren Staaten und im Transitverkehr über ihre Gebiete zu regeln und zu fördern, haben folgendes vereinbart: 1

