Anlage 5d11IdF der V BGBl 1988/643, BGBl 1993/351, BGBl II/2011/432, BGBl II/2012/278, BGBl II/2012/471, BGBl II/2016/287, BGBl II/2019/394, BGBl II/2024/260.
Die Erl-BMVIT bemerken zu der Änderung durch die V BGBl II/2012/278 Folgendes: „Durch das Sicherheitsbehörden-Neustrukturierungs-Gesetz, BGBl. I Nr. 50/2012 wurden die bestehenden Bundes-Polizeidirektionen aufgelöst und neun Landespolizeidirektionen geschaffen. Das muss in der Anlage 5d, der Liste der Behördenbezeichnungen im Kennzeichen, berücksichtigt werden. Anstelle der bisherigen Bundespolizeidirektionen werden jetzt die neun Landespolizeidirektionen angeführt. Da es zu keiner Änderung der Behördenbezeichnungen im Kennzeichen kommen soll, bleiben die bisherigen Buchstabenabkürzungen im Kennzeichen für die Gebiete der Gemeinden, wo früher Bundespolizeidirektionen eingerichtet waren und für die nunmehr die Landespolizeidirektion zuständige Behörde ist, erhalten.“
zu § 26 Abs. 1
Bezeichnung der Behörde im Kennzeichen

