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Anlage 5e KDV (I) (Schneider)

Schneider99. LfgAugust 2025

Anlage 5e11Eingefügt durch die V BGBl 1995/214, idF der V BGBl 1995/746, BGBl II/1998/136, BGBl II/1999/308, BGBl II/2001/414, BGBl II/2002/376, BGBl II/2004/535, BGBl II/2010/458 (C.6.), BGBl II/2016/287, BGBl II/2019/350, BGBl II/2019/161, BGBl II/2021/161, BGBl II/2024/91, BGBl II/2024/384.
Die Erl-BMVIT begründen die Neufassung des Pkt C. durch die V BGBl II/2016/287 wie folgt: „Der Preis für die Kennzeichentafeln soll um rund 16 % angehoben werden. Das Entgelt für die Hersteller von Kennzeichentafeln ist seit 2002 nicht mehr angehoben worden. Die Kosten für Rohstoffe, Energie und Transport sowie die Lohnkosten sind seither aber um mehr als 20 % gestiegen. Daher wird eine Preisanpassung von ca 16 % vorgenommen. Bei den ‚gewöhnlichen‘ Kennzeichentafeln bedeutet das eine Anhebung von 9 auf 10,50 Euro für eine Einzeltafel bzw. von 18 auf 21 Euro für eine Kennzeichentafelgarnitur.“
Zu den Änderungen durch die V BGBl II/2024/91 bemerken die Erl-BMKUEMIT: „Es werden die Schriftgrößen bei den Überstellungskennzeichen, Probefahrtkennzeichen und vorübergehenden Kennzeichen auf die Schriftgröße der normalen weißen Kennzeichen umgestellt.“ (Pkt A.3.)
„In der Auflistung der nicht sachgerechten Verwendungen ist derzeit die häufige Verwendung von Dampfreinigungseinrichtungen genannt. Das wird nunmehr auf ‚Dampf- und Hochdruckreinigungseinrichtungen‘ erweitert.“ (Pkt B.3. Z 2)
Zur Änderung des Pkt A.2. durch die V BGBl II/2024/384 bemerken die Erl-BMKUEMIT: „Derzeit ist vorgesehen, dass das Wappen auf einer ebenen Hochprägefläche aufzubringen ist.
Diese Aufbringung auf ‚ebener Hochprägefläche (Prägehöhe 0,2 mm bis 0,5 mm)‘ ist aufgrund eines neuen Produktionsprozesses mit höherem Automatisierungsgrad technisch nicht mehr notwendig. Die Hochprägung war nur eine optische Hilfe für das Aufbringen des Wappens. Diese ist im neuen Produktionsprozess technisch nicht mehr notwendig. Daher wird der Text entsprechend geändert.“
, 22Die V BGBl II/2017/298 ergänzte in Pkt A. die Kennzeichenarten sowie die Kennzeichenformate und fügte in Pkt C. die Z 8 an.
(zu § 25d)

Kennzeichentafeln
Inhaltsverzeichnis

A.

Kennzeichentafelarten und -formate

A.1.

Maße und Schriftfelder

A.1.1.

EU-Emblem

A.2.

Inhalte der Felder

A.2.1.

Herstellerzeichen

A.2.2.

Wappenplaketten

A.2.3.

Ablaufvignette

A.3.

Form und Größe der Schriftzeichen

B.

Materialien und Prüfeigenschaften

B.1.

Beschaffenheit der Kennzeichentafeln

B.2.

Grundfolie für Kennzeichentafeln

B.2.1.

Folie

B.2.2.

Prägefähigkeit

B.2.3.

Prägung

B.2.4.

Technische Prüfungsbedingungen

B.2.4.1.

Prüfstücke

B.2.4.2.

Durchführung der Prüfung

B.2.4.3.

Prüfungsverfahren für Kennzeichentafeln

B.2.4.3.1.

Temperaturbeständigkeit

B.2.4.3.2.

Haftung der Folien (DIN 53151)

B.2.4.3.3.

Schlagfestigkeit (DIN 5115)

B.2.4.3.4.

Biegefestigkeit

B.2.4.3.5.

Wasserfestigkeit

B.2.4.3.6.

Reinigungsfähigkeit

B.2.4.3.7.

Widerstandsfähigkeit gegen Benzin

B.2.4.3.8.

Salzsprühtest (DIN 50021)

B.2.4.3.9.

Verstärkte Industrieatmosphäre (DIN 50018)

B.2.4.3.10.

Künstliche Alterung (DIN 53387)

B.2.5.

Optische Wirkung

B.2.5.1.

Rückstrahlwirkung der Folie

B.2.5.2.

Colorimetrische Eigenschaften

B.3.

Qualität und Garantie

C.

Entgelte für Typen von Kennzeichentafeln

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