Anlage 5c 11Eingefügt durch V 23. 8. 1989 BGBl 451.
Die Bezeichnung der Anlage mit „5c“ und der Bezug auf „§ 8b Abs 4“ beruhen offenbar auf einem Redaktionsversehen, da einerseits eine Anlage 5c bereits mit der V BGBl 1988/643 eingefügt wurde, anderseits die Tafel laut obiger Anlage im Abs 5 des neu eingefügten § 8b beschrieben wird. (§ 8b Abs. 4)
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