vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bestellung eines Amtsverteidigers - § 232 FinStrG

Fellner8. LfgJänner 2008

3
Nach § 232 FinStrG idF des BG BGBl I 2007/93 ist flüchtigen Beschuldigten im Verfahren und zwar schon im Stadium des Vorverfahrens, von Amts wegen ein Verteidiger zu bestellen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!