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Finanzstrafgesetz: Kommentar, Althuber/Spornberger
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Inhalt der Beschwerde (§ 153 FinStrG) (Fellner)
Fellner
17. Lfg
Jänner 2014
Fellner
, Kommentar zum Finanzstrafgesetz (17. Lfg 2014) Inhalt der Beschwerde (§ 153 FinStrG) Rz 45
45
In § 153 FinStrG sind die
Erfordernisse
aufgezählt, die eine Beschwerde gegen ein Erkenntnis oder eine sonstigen Bescheid aufzuweisen hat.
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