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Personendurchsuchung (§ 93 Abs 3 und § 95 FinStrG) (Fellner)

Fellner17. LfgJänner 2014

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Die Vorschriften über die Hausdurchsuchung wie auch die im vorstehenden gebrachten Ausführungen hiezu gelten - soweit anwendbar - auch für die Personendurchsuchung.

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