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Durchführung der Hausdurchsuchung (insbesondere § 93 Abs 5-6 und § 94 FinStrG) (Fellner)

Fellner21. LfgMai 2016

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Die Erlassung und der Vollzug der Anordnung einer Hausdurchsuchung bilden einen einheitlichen normativen Akt (VfGH vom 3. März 1982, B 357/81).

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