vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Einschränkungen der Rechte des Verteidigers (§ 78 Abs 2 und 3 FinStrG) (Fellner)

Fellner22. LfgNovember 2016

30
Durch die Finanzstrafgesetznovelle 1975 wurden die Rechte des Verteidigers bedeutend verstärkt. Nach § 78 Abs 2 FinStrG darf der Verteidiger von der Teilnahme an Beweisaufnahmen, die eine spätere Wiederholung (insbesondere in der mündlichen Verhandlung) nicht zulassen, nicht ausgeschlossen werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!