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Inhaltsübersicht - §§ 65-71 FinStrG (Fellner)

Fellner17. LfgJänner 2014

 

Rz

Grundsätzliches zur Einrichtung der Senate

1-3

Zuständigkeitsbereich der Spruchsenate (§ 65 FinStrG)

4

Geschäftsstelle der Spruchsenate (§ 65 Abs 2 FinStrG)

5

Zusammensetzung der Senate (§§ 66 bis 71 FinStrG)

6-12

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