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Unschuldsvermutung (§ 57 Abs 7 FinStrG)

Fellner19. LfgJänner 2015

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Die seit der FinStrG-Novelle 1985, BGBl 1985/571, im § 6 Abs 2 FinStrG enthaltene Unschuldsvermutung ist seit der FinStrG-Novelle 2007, BGBl I 2007/44, in dem die Verfahrensgrundsätze regelnden § 57 FinStrG enthalten.

Die Erläuterungen zu § 6 Abs 2 FinStrG aF lauteten (RV, 668 BlgNR 16. GP ):

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