vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rechtsbelehrungspflicht (§ 57 Abs 3 FinStrG)

Fellner17. LfgJänner 2014

6
Die bis zur FinStrG-Novelle 2007 im § 57 Abs 3 FinStrG enthaltene allgemeine Manuduktionspflicht entfiel ebenso wie in der Strafprozessordnung. Demgegenüber werden der Finanzstrafbehörde (ab 2008) im Einzelnen Pflichten zur Belehrung des Beschuldigten auferlegt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!