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zu § 663 UGB (Schummer/Kriwanek)

Schummer/Kriwanek1. AuflJänner 2006

(1) § 662 steht einer für den Fall der großen Haverei getroffenen Vereinbarungen nicht entgegen.

(2) Er findet ferner keine Anwendung:

1. wenn sich der Vertrag auf lebende Tiere oder eine Ladung bezieht, die im Konnossement als Deckladung bezeichnet und tatsächlich so befördert wird;

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