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zu § 662 UGB (Schummer/Kriwanek)

Schummer/Kriwanek1. AuflJänner 2006

(1) Ist ein Konnossement ausgestellt, so können die Verpflichtungen des Verfrachters aus:

§ 559 (See- und Ladungstüchtigkeit),

§ 563 Abs 2 und §§ 606 bis 608 (Schadensersatzpflicht),

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