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zu § 347 UGB - Sorgfaltspflicht (Schummer/Kriwanek)

Schummer/Kriwanek1. AuflJänner 2006

Sorgfaltspflicht

 

§ 347. Wer aus einem Geschäft, das auf seiner Seite unternehmensbezogen ist, einem anderen zur Sorgfalt verpflichtet ist, hat für die Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers einzustehen.

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